Schutz- und Hygienekonzept für das Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk
1. Mindestabstand
Alle Besucher sind angehalten, während des Besuches eigenverantwortlich den Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Auf das Abstandsgebot wird vor Eintritt in den Kassenbereich hingewiesen.
2. Zutrittsbeschränkung: 3G-Regelung
Seit dem 17.2. gilt die 3G-Regel (Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete). Der jeweilige Status wird an der Kasse geprüft.
3. Mund-Nasen-Schutz-Pflicht (FFP2 Masken)
Im gesamten Innenbereich des Besucherbergwerks gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Von der Pflicht ausgenommen sind nur Kinder im Vorschulalter. Ein Hinweis auf die Mund-Nasen-Schutzpflicht ist an den jeweiligen Eingängen angebracht. Die Besucher/innen sind angehalten, ihreeigenen Masken mitzubringen.
4. Personen mit Infektionskrankheiten oder Symptomen
Am Eingang des Kassenbereichs wird hingewiesen, dass der Zutritt für folgende Personen nicht erlaubt ist:
- mit unspezifischen Erkältungs- bzw. Grippesymptomen
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen innerhalb der letzten 14 Tage
5. Hygienische Maßnahmen
5.1 Belüftung
Regelmäßiges Stoßlüften durch Öffnen der Eingangs- bzw. Ausgangstüren alle 60 Minuten für ca. 7 – 10 Minuten. Falls es die Witterung erlaubt, sollten die Türen dauerhaft geöffnet bleiben.
5.2 Handhygiene
Am Eingang befindet sich ein Desinfektionsmittelspender.
In den Sanitärräumen stehen Seifenspender mit Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher zur Verfügung. Ein Hinweis für die korrekte Handhygiene ist angebracht.
5.3 Raumhygiene
Flächen mit häufigen Handkontakt (z.B. Türklinken, Handläufe, Vitrinen, usw.) werden während des laufenden Museumsbetriebs in regelmäßigen Abständen kontrolliert und gereinigt.
5.4 Helme
Helme werden nach jeder Benutzung vom Personal desinfiziert.
6. Bekanntmachung
Das Hygienekonzept wird im Eingangsbereich ausgelegt, sowie auf der Homepage des Besucherbergwerks bereitgestellt.
Am Eingang wird auf die Verhaltensregeln für den Besuch des Besucherbergwerks hingewiesen.